Verletzten-Monitor der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie

Pressemitteilung

Über die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie ist nun eine neue Broschüre zur Schwerverletztenversorgung erhältlich

Die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat zur Verunsicherung bei den Anwendern geführt, mit der Folge, dass viele Patientenfälle nicht mehr an das TraumaRegister DGU® gemeldet wurden. Das reißt mehr und mehr Löcher in das bisher dichte Datennetz und damit in die essentielle Grundlage einer wissenschaftlichen und qualitätssichernder Arbeit. Aber die Beantwortung von wissenschaftlichen Fragestellungen zur weiteren Verbesserung der Schwerverletztenversorgung ist unumgänglich. Weil die Gefahr besteht, dass die Registerdaten nur noch eingeschränkt auswertbar sind, leidet die Aussagekraft der Analysen jedoch zunehmend. „Daher setzen wir uns dafür ein, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die Rechtssicherheit schafft. Wir haben die Gesundheitspolitik aufgefordert, hier schnellstmöglich zu handeln und gleichzeitig das Niveau des Datenschutzes hochzuhalten“, sagt Prof. Dr. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS). Mit der entsprechenden rechtlichen Regelung könnten pseudonymisierte Daten unter Wahrung des Datenschutzes auch ohne Einwilligungserklärung der Patienten in das TraumaRegister DGU® eingegeben werden. Damit wäre sichergestellt, dass keine Fälle verloren gehen und die Qualität der Versorgung schwerstverletzter Patienten auch weiterhin überprüft und verbessert werden.

Das ePaper finden Sie hier: Verletzten-Monitor DGU