TraumaNetzwerk DGU®: Neue Übergangsregelung für ATLS-Zertifikate bis Ende 2022

TraumaNetzwerk DGU(R)

Seit März 2021 gelten für die Auditierung zum TraumaZentrum DGU strengere Regeln hinsichtlich der nachzuweisenden Fortbildungen. So ist seitdem für alle im Schockraum tätigen Fachärzte ein gültiges ATLS-Zertifikat oder eine äquivalente Fortbildung nachzuweisen. Da jedoch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen bedingt durch die Pandemie teilweise nur eingeschränkt möglich war, wurde nun eine Übergangslösung bis Ende 2022 beschlossen.

Der Nachweis von gültigen ATLS-Zertifikaten ist eine Voraussetzung für die Bescheinigung als TraumaZentrum. Seit dem 1. März 2021 müssen gemäß den Ausführungsbestimmungen zur 3. Auflage des Weißbuchs Schwerverletztenversorgung alle Unfallchirurgen ein gültiges ATLS-Zertifikat (oder Äquivalent) nachweisen können. Dieses kann unter anderem durch Teilnahme an einem ATLS-Providerkurs erworben werden. Da die Kurse im Zuge der Pandemie über einen längeren Zeitraum nur sehr eingeschränkt stattfinden konnten, ist es zu Engpässen gekommen. Zwar wird die Durchführung von Präsenzkursen sukzessive wieder aufgenommen, aber es kann derzeit noch nicht allen Interessierten ein ATLS-Kursplatz angeboten werden.

Laut der bis Ende 2022 gültigen Übergangsregelung müssen nun lediglich die Hälfte der im Schockraum eingesetzten unfallchirurgischen Fachärzte ein gültiges ATLS-Zertifikat (oder Äquivalent) nachweisen. Bei Lokalen TraumaZentren sind es jedoch mindestens zwei Unfallchirurgen. TraumaZentren, denen aufgrund fehlender Zertifikate zunächst nur eine befristete Bescheinigung ausgestellt wurde, erhalten auf Anfrage beim Zertifizierungsunternehmen eine reguläre Bescheinigung, sofern die Übergangsbestimmung erfüllt ist. Dazu ist ein Nachweis der vorhandenen, gültigen Zertifikate sowie eine Übersichtsliste aller im Schockraum eingesetzten unfallchirurgischen Fachärzte einzureichen.

Weitere Informationen und neue Termine für ATLS-Kurse sind im Kursportal der AUC ersichtlich.